Allgemeine Geschäftsbedienungen

der B&Z Gartendesign

§ 1 Geltungsbereich und Allgemeines

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Angebote, Lieferungen und Leistungen der B&Z Gartendesign (nachfolgend „Auftragnehmer“) gegenüber ihren Auftraggebern.
(2) Auftraggeber im Sinne dieser AGB können sowohl Verbraucher (§ 13 BGB) als auch Unternehmer (§ 14 BGB) sein.
(3) Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen mindestens der Textform (z. B. E-Mail).
(4) Mit der Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber die Geltung dieser AGB an.

§ 2 Vertragsgrundlagen

(1) Maßgeblich für den Vertragsinhalt ist ausschließlich das schriftliche Angebot des Auftragnehmers einschließlich etwaiger Anlagen und Leistungsverzeichnisse.
(2) Die Vertragsbestandteile gelten in folgender Reihenfolge:

Individuelles Angebot

Leistungsverzeichnis

Diese AGB

(3) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

§ 3 Angebotserstellung, Beratung und Vor-Ort-Begehung

(1) Für die individuelle Angebotserstellung, fachliche Beratung sowie die Vor-Ort-Begehung wird eine Aufwandspauschale in Höhe von 150,00 € netto zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer erhoben.
(2) Mit der Vereinbarung eines Besichtigungs- oder Beratungstermins erkennt der Auftraggeber diese Regelung ausdrücklich an.
(3) Die Pauschale dient der Abgeltung von Zeitaufwand, Planung, Anfahrt und fachlicher Beratung.
(4) Kommt es zur Auftragserteilung, wird die Pauschale vollständig mit der Schlussrechnung verrechnet.

§ 4 Leistungsumfang

(1) Der Umfang der geschuldeten Leistungen ergibt sich ausschließlich aus dem schriftlichen Angebot.
(2) Leistungen, die dort nicht ausdrücklich aufgeführt sind, gelten nicht als vereinbart.
(3) Regelungen zu Zusatzleistungen und unvorhersehbaren Arbeiten ergeben sich aus § 5 dieser AGB.

§ 5 Zusatzleistungen, unvorhersehbare Arbeiten und Baugrundrisiko

(1) Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen gelten als Zusatzleistungen und werden gesondert vergütet.
(2) Während der Ausführung notwendig werdende Arbeiten, die bei Vertragsschluss nicht erkennbar oder nicht vorhersehbar waren, gelten als zusätzliche Leistungen. Dies betrifft insbesondere:

abweichende oder erschwerte Bodenverhältnisse

Fels, Bauschutt, Altmaterial oder Fundamentreste

nicht bekannte Leitungen oder Hindernisse

zusätzliche Entsorgungsleistungen

Mehrmengen gegenüber dem kalkulierten Umfang

nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers

(3) Angaben zur Bodenbeschaffenheit beruhen auf äußerlich erkennbaren Umständen. Das Risiko nicht sichtbarer oder nicht bekannter Baugrundverhältnisse trägt der Auftraggeber.
(4) Zusatzleistungen werden nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet, insbesondere nach vereinbarten Stundensätzen, Einheitspreisen oder Material- und Maschinenaufwand.
(5) Sofern aus technischen oder sicherheitsrelevanten Gründen ein sofortiges Handeln erforderlich ist, gilt die Zustimmung des Auftraggebers als erteilt.

§ 6 Ausführung, Termine und Witterungseinflüsse

(1) Die Ausführung erfolgt fachgerecht nach den anerkannten Regeln des Garten- und Landschaftsbaus.
(2) Terminangaben sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
(3) Ausführungsfristen verlängern sich angemessen bei:

Witterungseinflüssen

höherer Gewalt

Lieferverzögerungen

behördlichen Anordnungen

fehlender Mitwirkung des Auftraggebers

(4) Witterungs- oder naturbedingte Veränderungen vor endgültiger Fertigstellung oder während der üblichen Setzungsphase stellen keinen Mangel dar.

Dies gilt insbesondere für:

Setzungen von Erdreich oder Pflasterflächen

Auswaschungen von Fugenmaterial

Frosthebungen

Bodenbewegungen durch starke Niederschläge

(5) Erforderliche Nacharbeiten infolge solcher Einflüsse gelten nicht als Gewährleistungsfälle, sofern die ursprüngliche Ausführung fachgerecht erfolgte.

§ 7 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Baustelle frei zugänglich ist.
(2) Erforderliche Anschlüsse für Strom und Wasser sind kostenfrei bereitzustellen.
(3) Der Auftraggeber hat auf bekannte Leitungen, Versorgungsanlagen oder sonstige Hindernisse hinzuweisen.
(4) Verzögerungen oder Mehrkosten aufgrund fehlender Mitwirkung gehen zu Lasten des Auftraggebers.

§ 8 Preise und Abrechnung

(1) Sämtliche Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
(2) Sofern kein Pauschalpreis vereinbart wurde, erfolgt die Abrechnung nach tatsächlichem Aufmaß oder Aufwand.
(3) Mehr- oder Minderleistungen werden entsprechend berücksichtigt.

§ 9 Materialpreisänderungen

Bei erheblichen und unvorhersehbaren Materialpreissteigerungen nach Vertragsschluss behält sich der Auftragnehmer eine angemessene Preisanpassung vor, sofern zwischen Vertragsabschluss und Ausführung ein Zeitraum von mehr als drei Monaten liegt.

§ 10 Zahlungsbedingungen

(1) Rechnungen sind sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
(2) Es werden Abschlagszahlungen entsprechend dem Baufortschritt vereinbart.
(3) Mit Auftragserteilung ist eine Abschlagszahlung in Höhe von 50 % des Bruttogesamtbetrages (inkl.
MwSt.) fällig.
(4) Nach Erbringung von weiteren 25 % der vereinbarten Gesamtleistung ist der Auftragnehmer
berechtigt, eine weitere
Abschlagszahlung in Höhe von 25 % des Bruttogesamtbetrages zu verlangen.
(5) Nach Erbringung von weiteren 20 % der vereinbarten Gesamtleistung ist der Auftragnehmer
berechtigt, eine weitere
Abschlagszahlung in Höhe von 20 % des Bruttogesamtbetrages zu verlangen.
(6) Die verbleibenden 5 % des Bruttogesamtbetrages sind nach vollständiger Fertigstellung und
Rechnungsstellung fällig.
(7) Abschlagsrechnungen sind innerhalb von 7 Kalendertagen ohne Abzug zu zahlen.
(8) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, die Arbeiten bis zum Zahlungseingang
einzustellen.

§ 11 Sicherheitseinbehalt

Ein Sicherheitseinbehalt ist nur zulässig, wenn dieser ausdrücklich vereinbart wurde und darf maximal 5 % der Schlussrechnung betragen.

§ 12 Zahlungsverzug und Inkasso

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Verzugszinsen sowie erforderliche Kosten der Rechtsverfolgung geltend zu machen.

§ 13 Gefahrübergang und Eigentumsvorbehalt

(1) Mit Anlieferung von Materialien auf die Baustelle geht die Gefahr auf den Auftraggeber über.
(2) Gelieferte Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.

§ 14 Abnahme

(1) Nach Fertigstellung erfolgt die Abnahme.
(2) Erfolgt innerhalb von 7 Werktagen nach Aufforderung keine Abnahme oder keine konkrete Mängelanzeige, gilt die Leistung als abgenommen.
(3) Die Nutzung der Leistung gilt als Abnahme.

§ 15 Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Bei Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate.

§ 16 Pflanzen und Naturprodukte

Pflanzen sind Naturprodukte. Eine Gewährleistung setzt fachgerechte Pflege voraus. Schäden infolge Witterung, Schädlingsbefall oder unsachgemäßer Behandlung sind ausgeschlossen.

§ 17 Haftung

Die Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.

§ 18 Datenschutz und Referenznutzung

Personenbezogene Daten werden gemäß DSGVO verarbeitet. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Fotos der ausgeführten Arbeiten zu Referenzzwecken zu verwenden, sofern keine berechtigten Interessen entgegenstehen.

§ 19 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist – soweit zulässig – der Sitz des Auftragnehmers.

Widerrufsrecht

Verbraucher haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

B&Z Gartendesign
Hallgartenstraße 12 61250 Usingen
0178 5456597
info-bzgartendesign@gmx.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

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